Empfang
Rechnungen kommen an einer festen Adresse an.
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Wir richten eine zentrale Rechnungsadresse ein, etwa rechnung@, mit klarer Zuständigkeit und Vertretung. Lieferanten bekommen die neue Adresse mitgeteilt.
Empfangen müssen alle Betriebe schon seit 2025, ab 2027 wird der Versand schrittweise Pflicht. Wir richten Empfang, Versand und Archiv ein und stimmen uns dabei mit Ihrer Steuerberatung ab.
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Die Stichtage gelten für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung verschicken.
Ab 2028 gilt die Versandpflicht für alle inländischen Rechnungen zwischen Unternehmen, mit wenigen Ausnahmen.

An diesen fünf Fragen hakt es in kleinen Betrieben oft:
Die Technik dahinter ist nicht kompliziert, muss aber einmal sauber eingerichtet werden. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, um die Technik kümmern wir uns.
Wir gehen von Ihrer vorhandenen Software aus. Oft reicht schon ein Update oder eine geänderte Einstellung.
Rechnungen kommen an einer festen Adresse an.
Wir richten eine zentrale Rechnungsadresse ein, etwa rechnung@, mit klarer Zuständigkeit und Vertretung. Lieferanten bekommen die neue Adresse mitgeteilt.
Wir machen XRechnung und ZUGFeRD lesbar.
Eine XRechnung ist eine Datei ohne sichtbares Layout. Wir richten ein Programm ein, das sie lesbar darstellt und formale Fehler anzeigt, bevor die Rechnung bezahlt wird.
E-Rechnungen werden nachvollziehbar im Originalformat aufbewahrt.
E-Rechnungen müssen elektronisch aufbewahrt werden, ein Ausdruck reicht nicht. Wir richten eine Ablage oder ein Dokumentenmanagement ein, in dem nichts nachträglich verändert wird.
Nach den geänderten GoBD vom Juli 2025 genügt bei E-Rechnungen in der Regel der strukturierte Datenteil. Details klärt Ihre Steuerberatung.
Sie verschicken Ihre Rechnungen im richtigen Format.
Wir prüfen, ob Ihr Rechnungs-, Buchhaltungs- oder Handwerkerprogramm E-Rechnungen erzeugen kann, stellen es um oder helfen beim Wechsel. Erste Rechnungen testen wir gemeinsam.
Belege landen dort, wo sie gebraucht werden.
Wir richten die Übergabe an Ihre Steuerkanzlei ein, zum Beispiel über eine DATEV-Schnittstelle, oder binden Ihre Buchhaltungssoftware an. Mit der Kanzlei stimmen wir uns ab.
Ihr Team weiß danach, wer was mit welcher Rechnung macht.
Ihr Team bekommt eine kurze Einweisung und einen Ablauf auf einer Seite. Darauf steht, wie eine Rechnung nach dem Eingang geprüft, freigegeben, bezahlt und abgelegt wird.
Quelle: Bitkom: Weniger als die Hälfte empfängt E-Rechnungen
Quelle: Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Quelle: Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Viele Programme können E-Rechnungen bereits erzeugen, oft nach einem Update. Wir prüfen, ob Ihres dazugehört, und richten es ein.
Diese Programme sind bei kleinen Betrieben und Selbstständigen verbreitet.
Handwerkersoftware erstellt Rechnungen direkt aus Angebot und Aufmaß.
Diese zwei Formate sind in Deutschland üblich.
Genannte Produkte sind Marken ihrer Hersteller. Wir sind unabhängig und kein zertifizierter Partner dieser Hersteller, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das Programme automatisch lesen können, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Übergangsweise dürfen Sie beim Versand noch Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF nutzen. Das gilt bis Ende 2026, bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden können Sie weiter wie bisher stellen.
Ja, unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Was genau für Ihren Betrieb gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Für den Empfang ja. Wichtig ist, dass die Rechnungen gelesen, geprüft und im Originalformat aufbewahrt werden. Genau das richten wir ein.
Nein. Wir kümmern uns um Technik und Abläufe, also Postfach, Software, Archiv und Schnittstellen. Steuerliche Fragen beantwortet Ihre Steuerberatung, mit der wir uns gern abstimmen.
Sagen Sie uns kurz, mit welchem Programm Sie heute Rechnungen schreiben. Wir melden uns mit einem Vorschlag.