Arbeitsplätze und Netzwerk
Empfang, Behandlungszimmer, Röntgen-Rechner und WLAN laufen zuverlässig.
Wenn am Empfang der Rechner hängt, steht die Praxis. Wir halten Ihre Praxis-IT am Laufen und klären alles direkt mit Ihrem Softwareanbieter.
Lieber direkt sprechen? 06131 000 000Platzhalter

Empfang, Behandlungszimmer, Röntgen-Rechner und WLAN laufen zuverlässig.
Datenbank und Bilder werden täglich gesichert und außer Haus kopiert. Die Sicherung testen wir regelmäßig.
Wir setzen die technischen Anforderungen nach § 390 SGB V um und dokumentieren sie.
Wir sprechen direkt mit dem Anbieter Ihrer Praxissoftware, damit Sie das nicht selbst tun müssen.

Diese Fragen hören wir in Praxen immer wieder:
Sie sollen sich um Ihre Patienten kümmern können. Updates und Anrufe bei Hotlines übernehmen wir für Sie.
Wir kümmern uns um die gesamte Praxis-IT rund um Ihre Praxissoftware. Dabei haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Wir kümmern uns um jeden Arbeitsplatz, vom Empfang bis zum Röntgen-Rechner.
Wir betreuen Rechner, Drucker, Scanner und Netzwerk. Gäste-WLAN, Medizingeräte und Praxisrechner kommen in getrennte Netze, damit ein Patientenhandy nie in die Nähe Ihrer Daten kommt.
Wir sichern Datenbank, Bilder und Dokumente Ihrer Praxis.
Die Datenbank Ihrer Praxissoftware und die Röntgenbilder werden täglich gesichert, verschlüsselt außer Haus kopiert und regelmäßig zur Probe zurückgespielt. Mit dem Hersteller stimmen wir ab, wie seine Datenbank richtig gesichert wird.
Zur Seite „Sicherung der Praxisdaten“Wir setzen die Anforderungen nach § 390 SGB V passend zur Größe Ihrer Praxis um.
Die Richtlinie legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen Praxen umsetzen müssen, abhängig von ihrer Größe. Wir setzen die technischen Anforderungen um und dokumentieren sie, damit Sie im Zweifel belegen können, was getan wurde.
Für Zahnarztpraxen gilt die Richtlinie der KZBV. Sie hat eigene Anlagen für Medizingeräte und TI-Komponenten.
Alle Beteiligten haben mit uns einen gemeinsamen Ansprechpartner.
Konnektor, Kartenterminals und TI-Zugang betreut in der Regel Ihr Praxissoftware-Anbieter oder dessen Servicepartner. Wir stimmen uns mit ihm ab, sorgen für das Netzwerk drumherum und sind bei Umstellungen und Updates dabei.
Wir regeln beides schriftlich, bevor wir Zugriff bekommen.
Sie bekommen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO und eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB. Fernzugriff gibt es nur mit Ihrer Freigabe, und jeder Zugriff wird dokumentiert.
Die Praxis läuft, während wir arbeiten.
Windows-Updates, Umstellungen und neue Geräte planen wir abends, mittwochnachmittags oder am Wochenende und stimmen sie mit den Update-Terminen Ihres Praxissoftware-Anbieters ab.
Seit 2021 gilt für Vertrags(zahn)arztpraxen eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie, die zuletzt 2025 aktualisiert wurde. Welche Maßnahmen nötig sind, hängt davon ab, wie viele Personen in der Praxis ständig mit Datenverarbeitung arbeiten.
Quelle: KZBV: IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis
Zur Zertifizierung: KBV: FAQ zur IT-Sicherheitsrichtlinie
Wir kennen die gängigen Systeme und stimmen uns mit den Herstellern ab. Fragen zur Bedienung und Abrechnung beantwortet weiter der Hersteller.
Laut EDV-Statistik der KZBV sind das die verbreitetsten Programme in deutschen Zahnarztpraxen.
Praxisteam und Verwaltung nutzen sie für E-Mail, Kalender und Dokumente.
Das sind bewährte Werkzeuge für Sicherung und Virenschutz.
Genannte Produkte sind Marken ihrer Hersteller. Wir sind unabhängig und kein zertifizierter Partner dieser Hersteller, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
Ja. Laut KBV sind IT-Dienstleister nicht verpflichtet, sich zertifizieren zu lassen, und Praxen müssen keine zertifizierten Dienstleister beauftragen. Die Zertifizierung ist ein freiwilliger Nachweis, den die KZBV auch für Zahnarztpraxen anerkennt.
Die TI-Komponenten betreut in der Regel Ihr Praxissoftware-Anbieter oder dessen Servicepartner; oft ist das auch im Servicevertrag so geregelt. Wir stimmen uns mit ihm ab und kümmern uns um alles drumherum: Netzwerk, Arbeitsplätze, Sicherung und Updates.
Wir greifen nur auf Systeme zu, wenn es für den Auftrag nötig ist und Sie es freigegeben haben. Sie bekommen einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB, bevor wir anfangen.
Ja. Die Grundlagen sind dieselben: stabile Arbeitsplätze, getrennte Netze, geprüfte Sicherung und dokumentierte Sicherheit. Für Arztpraxen gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV.
Ja, das ist bei uns Standard. Größere Umstellungen planen wir abends oder am Wochenende und stimmen sie mit dem Update-Kalender Ihres Praxissoftware-Anbieters ab.
Sagen Sie uns kurz, welche Praxissoftware Sie nutzen und wie viele Arbeitsplätze es gibt. Wir melden uns gern außerhalb Ihrer Sprechzeiten.